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Beschluss vom 07.01.2010
Schon mehr als 20 000 Gründer nutzen die "Mini-GmbH", die der Bundestag vor gut einemJahr eingeführt hat. Vor allem die Dienstleistungsbranche ergreift die Chance, mit nur einem Euro Mindestkapital unter den Schutzschirm einer Kapitalgesellschaft zu schlüpfen. (Die Schulden der Kapitalgesellschaft treffen grundsätzlich nicht das Privatvermögen des Geschäftsführers.) Der Name lautet etwas schwerfällig: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), bzw. UG (haftungsbeschränkt). Viele Firmengründer beschränken sich nicht 1 € Mindestkapital. Der Durchschnitt liegt bei 1.000 €. Mit der Einführung der UG ist die englische Ltd. erheblich zurückgegangen. Die Mindeseinlage wird jährlich um 1/4 des etwaigen Gewinnes erhöht bis schließlich 25.000.- € erreicht werden. Fundestelle:
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 7.1.2010 Wir haben sämtliche Informationen und Daten sorgfältig recherchiert, jedoch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der genannten Inhalte oder Gesetzesauszüge. Weitere Informationen zum Haftungssausschluß. |
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