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01.01.2009

Forderungssicherungsgesetz (FoSiG)

Forderungsausfälle in Millionenhöhe und eine steigende Zahl von Insolvenzen.

Inkrafttreten am 1. Jan. 2009
Forderungsausfälle in Millionenhöhe und eine steigende Zahl von Insolvenzen in der Baubranche waren Anlass für den Gesetzgeber, weitere Regelungen zur Verbesserung der Zahlungsmoral zu schaffen.

Zum Inhalt:
Unternehmer können künftig Abschlagszahlungen für erbrachte Leistungen verlangen, soweit diese zu einem Wertzuwachs beim Auftraggeber geführt haben


  • Gesetzesblatt: BGBl. I
  • Beschlussdatum: 01.01.09

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