Juristischer Verlag Pegnitz 09241 / 8091-0
Filter
Bestellung per Fax

Hier Bestellscheine als PDF herunterladen und per FAX bestellen.

Per Fax an:
09241 / 8091-21

So erreichen Sie uns:

Mo. bis Do.: 08:00 – 17:00 Uhr
Fr: 08.00 – 12.00 Uhr

Viele europäische Länder, voran Frankreich, Italien und Spanien halten an ihrer Forderung fest, dass die EU-Länder gemeinsam Schulden machen sollten, um die wirtschaftlichen Flogen der Corona-Krise zu bewältigen. Deutschland lehnt dies ab. Deutschland möchte nicht für Schulden anderer Staaten haften, ohne Einfluss auf deren Finanzgebaren zu haben. Bisher kontrolliert und beschließt der Bundestag die Staatsausgaben. Dies würde deutlich schwerer, wenn alle Europäer sich gemeinsam verschulden.

Das Verwaltungsgericht München hat mit zwei Beschlüssen vom 24.03.2020 zugunsten zweier Einzelpersonen die Wirkung der Ausgangsbeschränkungen vom 20.03.2020 aus formalen Gründen vorläufig außer Kraft gesetzt. Die Gültigkeit der Ausgangsbeschränkungen bleibe jedoch im Übrigen unberührt.

  • Zuständiges Gericht: Bayer. Verwaltungsgericht
  • Aktenzeichen: M 26 S 20.1252; M 26 S 20.1255
  • Fundstelle: Pressestelle

Gem. Art. 19 Abs. 1 und 2 GG können Grundrechte eingeschränkt werden. Derzeit stellen die zuständigen Landeregierungen die Bevölkerung u.a. unter Quarantäne. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Infektionsschutzgesetzt - IfSG. Quarantäne als stärkster Eingriff in die Grundrechte des Einzelnen nach § 30 IfSG. Der Staat bekommt hier die Möglichkeit, Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider in geeigneten Krankenhäusern „abzusondern“. Eine Quarantäne muss aber...

xx

  • Zuständiges Gericht: xx
  • Gesetzesblatt: xx
  • Beschlussdatum: 23.03.2020
  • Art: Zusammenfassung
  • Fundstelle: Pressestelle Bayer. Staatsregierung, Pressestelle Deutscher Bundestag
  • Zuständige Pressestelle: xx
  • Quellenlink: xx

Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt verstößt nicht gegen hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG. Ein Grundsatz der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur durch Richterspruch oder nur durch eine vom Dienstvorgesetzen verschiedene Stelle existiert nicht. Auch ist das Lebenszeitprinzip durch die Abschaffung der gerichtlichen Disziplinargewalt nicht verletzt. Dies hat der Zweite Senat mit heute veröffentlichtem Beschluss...

  • Zuständiges Gericht: BVerfG
  • Beschlussdatum: 14.01.2020
  • Art: Beschluss
  • Aktenzeichen: 2 BvR 2055/16
  • Fundstelle: Pressemitteilung Nr. 16/2020

Der Gesetzgeber darf muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Die Entscheidung für eine Pflicht, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, sei zu respektieren, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Fall aus Hessen.

  • Zuständiges Gericht: BVerfG
  • Beschlussdatum: 27.02.2020
  • Aktenzeichen: (Az. 2 BvR 1333/17)
  • Fundstelle: Pressestelle
  • Zuständige Pressestelle: BVerfG

Die Beschwerden von Sterbehilfeorganisationen, Ärzten und schwer kranken Menschen hatten Erfolg: Das in Deutschland geltende Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe beim Suizid ist verfassungswidrig. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

  • Zuständiges Gericht: BVerfG
  • Beschlussdatum: 26.02.2020
  • Art: Urteil
  • Fundstelle: 2 BvR 2347/15
  • Zuständige Pressestelle: BVerfG
20.02.2020

Mietenstopp-Volksbegehren

Autor: NN

Ministerium ist am Zug.

  • Beschlussdatum: 08.02.2020
  • Fundstelle: JM
  • Zuständige Pressestelle: JM

Ein Acker neben dem unterfränkischen Dorf Gadheim, ein Ortsteil von Veitshöchheim, ist neuer Mittelpunkt der EU

  • Fundstelle: NN Dritte Seite
Seite 4 von 20