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Das Urteil des BVerfG vom 5.5.2020 gegen eine Entscheidung des EuGH löst in der EU eine Schockwelle aus.
Autor: Werner SchallerWorum geht es? Die EU ist ein vertraglicher Zusammenschluss von europäischen Staaten. Bindeglied der Staatengemeinschaft ist eine zum Teil gemeinsame Währung und ein gleiches Rechtssystem, dessen Einhalten durch den EuGH überwacht wird. Die EU ist also vor allem eine Rechtsgemeinschaft. Die Entscheidungen des EuGH sind bindend für alle Staaten der EU. Und genau dies wird mit der Entscheidung des BVerfG ausgehebelt.
- Beschlussdatum: zur BVerGE vom 5.5.2020
- Zuständige Pressestelle: Pressestimmen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank gerügt. Künftig werden Regierung und Parlamente wieder mitreden dürfen – und müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat heute morgen das Staatsanleihe-Ankaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) aus dem Jahr 2015 für teilweise verfassungswidrig erklärt. Mit diesem milliardenschwerem Kaufprogramm wollte die EZB eine drohende Deflation bekämpfen und die Wirtschaft ankurbeln. Im Mai 2010 begann die EZB mit dem...
- Zuständiges Gericht: BVerfG
- Beschlussdatum: 05.05.2020
- Aktenzeichen: 2BvR 859/15 u.a.
- Fundstelle: Pressestelle
- Zuständige Pressestelle: Pressestelle
Zu Lehrbuch Nr. 1 Nr. 10.3 Brüssel beginnt ein Vertragsverletzungsverfahren - wegen des Gesetzes zur Disziplinierung polnischer Richter. Gegen Ungarn will die Behörde vorerst nichts unternehmen.
Autor: Werner SchallerIm Streit um die polnische Justizreform verschärft die EU-Kommission ihr Vorgehen gegen die nationalkonservative Regierung in Warschau.
- Zuständige Pressestelle: EU Pressestelle
Zu Lehrbuch RNr. 10.7 Wie sollen die Kosten, die den europäischen Ländern infolge der Corona-Krise entstehen, finanziert werden. ESM oder Corona-Bonds?
Autor: Werner SchallerViele europäische Länder, voran Frankreich, Italien und Spanien halten an ihrer Forderung fest, dass die EU-Länder gemeinsam Schulden machen sollten, um die wirtschaftlichen Flogen der Corona-Krise zu bewältigen. Deutschland lehnt dies ab. Deutschland möchte nicht für Schulden anderer Staaten haften, ohne Einfluss auf deren Finanzgebaren zu haben. Bisher kontrolliert und beschließt der Bundestag die Staatsausgaben. Dies würde deutlich schwerer, wenn alle Europäer sich gemeinsam verschulden.
Verwaltungsgericht München setzt Wirkung coronabedingter Ausgangsbeschränkungen für zwei Einzelpersonen vorläufig außer Kraft
Autor: Werner SchallerDas Verwaltungsgericht München hat mit zwei Beschlüssen vom 24.03.2020 zugunsten zweier Einzelpersonen die Wirkung der Ausgangsbeschränkungen vom 20.03.2020 aus formalen Gründen vorläufig außer Kraft gesetzt. Die Gültigkeit der Ausgangsbeschränkungen bleibe jedoch im Übrigen unberührt.
- Zuständiges Gericht: Bayer. Verwaltungsgericht
- Aktenzeichen: M 26 S 20.1252; M 26 S 20.1255
- Fundstelle: Pressestelle
Zu Lerhbuch 1 Nr. 7.1.2. Wenn der Corona-Virus auch die Grundrechte angreift
Autor: Werner SchallerGem. Art. 19 Abs. 1 und 2 GG können Grundrechte eingeschränkt werden. Derzeit stellen die zuständigen Landeregierungen die Bevölkerung u.a. unter Quarantäne. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Infektionsschutzgesetzt - IfSG. Quarantäne als stärkster Eingriff in die Grundrechte des Einzelnen nach § 30 IfSG. Der Staat bekommt hier die Möglichkeit, Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider in geeigneten Krankenhäusern „abzusondern“. Eine Quarantäne muss aber...
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- Zuständiges Gericht: xx
- Gesetzesblatt: xx
- Beschlussdatum: 23.03.2020
- Art: Zusammenfassung
- Fundstelle: Pressestelle Bayer. Staatsregierung, Pressestelle Deutscher Bundestag
- Zuständige Pressestelle: xx
- Quellenlink: xx
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist verfassungsrechtlich zulässig
Autor: PressestelleDie Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt verstößt nicht gegen hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG. Ein Grundsatz der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur durch Richterspruch oder nur durch eine vom Dienstvorgesetzen verschiedene Stelle existiert nicht. Auch ist das Lebenszeitprinzip durch die Abschaffung der gerichtlichen Disziplinargewalt nicht verletzt. Dies hat der Zweite Senat mit heute veröffentlichtem Beschluss...
- Zuständiges Gericht: BVerfG
- Beschlussdatum: 14.01.2020
- Art: Beschluss
- Aktenzeichen: 2 BvR 2055/16
- Fundstelle: Pressemitteilung Nr. 16/2020
Der Gesetzgeber darf muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Die Entscheidung für eine Pflicht, sich in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, sei zu respektieren, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Fall aus Hessen.
- Zuständiges Gericht: BVerfG
- Beschlussdatum: 27.02.2020
- Aktenzeichen: (Az. 2 BvR 1333/17)
- Fundstelle: Pressestelle
- Zuständige Pressestelle: BVerfG