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20.03.2019

Änderung der Parteienfinanzierung

Zu Lehrbuch 1 Nr. 6.2.1. - Seite 97

 

Autor: JVP | Hr. Reg. Dir. a.D. Werner Schaller

Das neue Gesetze sieht vor, das Gesamtvolumen der staatlichen Mittel, die den anspruchsberechtigten Parteien gemäß § 18 Abs. 2 PartG jährlich insgesamt ausgezahlt werden (absolute Obergrenze), ab dem Jahr 2019 von 165 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro anzuheben. Das Gesetz wurde am 10. Juli 2018 vom Bundespräsidenten ausgefertigt und am 13. Juli 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet.


  • Zuständiges Gericht: BerfG
  • Beschlussdatum: 30.11.2018
  • Art: Pressebericht
  • Fundstelle: Pressemitteilung

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