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28.05.2019

Entscheidung des EuGH. Deutsche Staatsanwälte sind Weisungsgebunden und deshalb nicht zur Ausstellung europ. Haftbefehle befugt.

Zu Lehrbuch 1 Nr. 10.3.

 

Autor: JVP | Hr. Reg. Dir. a.D. Werner Schaller

Geklagt hatten ein Litauer und ein Rumäne, die in Deutschland wegen Mordes beziehungsweise bewaffneten Raubes gesucht werden und sich zum Zeitpunkt ihrer Ergreifung in Irland aufhielten. Dort wehrten sie sich gegen ihre Auslieferung und argumentierten, weil hiesige Staatsanwaltschaften den Justizministerien der Länder beziehungsweise des Bundes unterstellt sind, seien sie nicht unabhängig und deshalb nicht zur Ausstellung europäischer Haftbefehle befugt. Die Unabhängigkeit wird vom Deutsche Richterbund schon seit langem fordert,ist jedoch unwahrscheinlich. Künftig werden Haftbefehle Richter unterschreiben müssen.


  • Beschlussdatum: 30.11.-1

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