Frauenwahltrecht seit 100 Jahre
Zu 6.6.2 Lehrbuch 1.
Autor: JVP | Hr. Reg. Dir. a.D. Werner Schaller
12. November 1918 - Geburtsstunde des Frauenwahlrechts. Einen Tag nach der Unterzeichnung des Waffenstillstandes in Compiègne am 11. November 1918 wurde der Rat der Volksbeauftragten in Berlin mit dem Aufruf "An das deutsche Volk" am 12. November 1918 gesetzgeberisch tätig. U.a. wurde bestimmt: "Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen". Am 19. Januar 1919 konnten Frauen zum ersten Mal in Deutschland reichsweit wählen und gewählt werden, es fanden allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlen zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung statt.
- Beschlussdatum: 09.02.2019
- Art: Pressebericht
- Fundstelle: Pressestelle Bundesregierung
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