18.06.2008
Haftung bei Homebanking
für die Angabe einer falschen Kontonummer.
Die Bank haftet nicht, wenn bei der Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr im Wege des Homebanking eine Überweisung mit einer falschen Kontonummer veranlasst wird.
- Zuständiges Gericht: AG München
- Beschlussdatum: 18.06.08
- Art: 5
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