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20.02.2020

Mietenstopp-Volksbegehren

Ministerium ist am Zug.

 

Autor: JVP | NN

München. Mit rund 52.000 Untercheriften hat das Volksbegehren für einen Mietenstopp die erste Hürde genommen. Damit wurde das Ziel von 25.000 Unterstützern weit überschritten. Die Staatsregierung machte bereits deutlich, dass sie das Volksbegehren für verfassungswidrig hält. Darüber muss der Verfassungsgerichtshof entscheiden. 

Die Initiatoren sehen das Recht allerdings auf ihrer Seite. Man gehe davon aus, dass das Volksbegehren "Hand und Fuß" habe. Der vorgesehene Gesetzestext sei außerdem von Juristen begutachtet. Sollte das Innenministerium Zweifel an der Verfassungsmäßigkeiit haben, muss das Verfassungsgericht entscheiden. Wird das Volksbegehren zugelassen, müssen zehn Prozent der Wahlberechtigten im Freistaat  innerhalb von zwei Wochen Unterschriftenlisten in den Rathäuser unterzeichnen, um erfolgreich zu sein.

Ziel des Volksbegehrs ist ein Gesetzt, dass die Mieten in 162 Städten und Gemeinden Bayern für sechs Jahre einfriert - bei laufenden Mietvergträgen. Eine Ausnahme soll es für sogenannte "faire Vermieter" gebe, die ihre Wohnung berets zu recht niedrigen Preisen vermieten.


  • Beschlussdatum: 08.02.2020
  • Fundstelle: JM
  • Zuständige Pressestelle: JM

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