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08.10.2018

Musterfeststellungsklage ab 01.10.2018

Die Musterfeststellungsklage (auch genannt Musterklage) ist eine zivilrechtliche Verbandsklage, die mit dem Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage mit Wirkung zum 1. November 2018 in das deutsche Recht eingeführt wird. Die erste Klage wird von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) im Dieselskandal gegen VW eingereicht. Am Ende einer solchen Klage steht nur ein Feststellungsurteil, so dass jeder Einzelne nochmals klagen muss und eine konkrete Geldforderung geltend machen muss. Die Anspruchsgrundlage wurde jedenfalls schon einmal gerichtlich festgestellt. Möglicherweise erkennt der Beklagte den Anspruch an. Klageberechtigt sind nur zugelassene jur. Personen wie Verbraucherbände oder der ADAC, usw. Für den Einzelnen besteht kein Kostenrisiko.

 

Autor: JVP | JVP / Hr. Reg. Dir. a.D. Werner Schaller


  • Gesetzesblatt: BGBl. I Nr. 26
  • Beschlussdatum: 17.07.18
  • Art: Gesetz

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