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04.02.2021

Wahlrechtsreform für die Bundestagswahl am 26. September 2021

Frage 1: Wie hoch ist die Anzahl der gesetzlichen und wie hoch sind die tatsächlichen Sitze im Deutschen Bundestag? Frage 2: Was ist der Grund für die hohe Anzahl an Abgeordneten? Frage 3: Welche Änderungen zur Begrenzung der Zahl der Abgeordneten wurden 2020 von Bundestag beschlossen?

 

Autor: JVP | Werner Schaller

Zu Frage 1: Die Normgröße beträgt 598 Sitze, derzeit sind es 709 Abgeordnete.
Zu Frage 2: Die Vergrößerung des Bundestags wird vor allem durch Überhang- und Ausgleichsmandate verursacht. Überhangmandate kommen zustande, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten in den Bundestag bringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Um das Zweitstimmenergebnis durch die Überhangmandate nicht zu verzerren, bekamen bisher die anderen Parteien dafür Ausgleichsmandate.
Zu Frage 3:

a)     Die Zahl der Wahlkreise wird von 299 auf 280 gesenkt.

b)     Die parteiinterne Sitzverteilung wird geändert.

c)     Bis zu drei unausgeglichene Überhangmandate werden zugelassen.

Zu a). Die Reduzierung der Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 ist rechtlich zulässig. Eine bestimmte Anzahl von Wahlkreisen ist verfassungsrechtlich nicht vorgegeben. Die Untergrenze liegt dort, wo die verbleibenden Wahlkreise so groß werden, dass die mit einer Mehrheitswahl verbundenen Zwecke und Funktionen nicht mehr hinreichend gegeben sind.

Zu b): Die parteiinterne Sitzverteilung wird so verändert, dass in einem Land erzielte Wahlkreismandate auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern angerechnet werden. Dies bremst die Abgeordnetenzahl, der durch die Berechnung der Überhangmandate nach Ländern mit verursacht wird.

Zu c). Schließlich soll nach dem Gesetzesentwurf ein Ausgleich von Überhangmandaten erst nach dem dritten Überhangmandat erfolgen. Bis zu drei unausgeglichene Überhangmandate sind danach zulässig.

Abstrakte Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht

FDP, Linke und Grüne ziehen vor das Bundesverfassungsgericht, um das neue Wahlrecht zu stoppen. Die drei Oppositionsfraktionen reichten eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle beim höchsten deutschen Gericht ein und stellten einen Antrag auf einstweilige Verfügung.


  • Fundstelle: Art. 38 ff Grundgesetz
  • Zuständige Pressestelle: Pressestelle Deutscher Bundestag

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