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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des "Juristischen Verlages in Pegnitz".

Stand: 14. Juli 2020

§ 1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Den Angeboten, Leistungen und Lieferungen des Juristischen Verlages Pegnitz GmbH (im Folgenden „JVP“) an den Kunden liegen ausschließlich diese Bedingungen (im Folgenden „AGB“) zugrunde. Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist dabei gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  2. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen gewerblicher Kunden bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung von JVP. Diese AGB gelten, wenn der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sachvermögen ist, ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


§ 2. Vertragsschluss

  1. Sämtliche Angebote von JVP sind freibleibend - d.h. die innerhalb des Online-Shops aufgeführten Produkte und Leistungen stellen keine JVP bindende Angebote dar; dies gilt auch hinsichtlich der dort zur Verfügung gestellten Fax-Bestellformulare. Es handelt sich vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, JVP ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Sofern JVP ausdrücklich ein verbindliches Angebot erklärt, fühlt sich JVP an das Angebot drei Monate gebunden, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Mit dem Anklicken des „zahlungspflichtig bestellen“ – Buttons erklärt der Nutzer verbindlich gegenüber dem Anbieter, den Inhalt des Warenkorbs erwerben zu wollen.
  3. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt bei einer Bestellung im Online-Shop-System durch automatisierte E-Mail; dabei handelt es sich dann, wenn der Kunde Vorkasse, Sofortüberweisung oder PayPal als Zahlungsmittel ausgewählt hat, um die Annahme des Vertragsangebots des Kunden. Bei der Zahlung per Rechnung nimmt das Unternehmen das Angebot entweder durch ausdrückliche Erklärung oder durch Übergabe der Ware an den Kunden an; geschieht dies nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Aufgeben der Bestellung, ist der Kunde nicht mehr an sein Vertragsangebot gebunden. Durch die Annahmeerklärung des Unternehmers wird der Vertrag geschlossen.
  4. JVP behält sich vor, eine andere als die gekaufte Sache zu liefern, wenn dies dem Kunden zumutbar ist. Dies betrifft insbesondere geringe Form- und Farbänderungen bei Reproduktionen, wenn und soweit die konkrete Gestaltung keine Rolle spielt.
  5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nicht, wenn JVP die mangelnde Selbstbelieferung zu vertreten hat. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird JVP den Kunden unverzüglich informieren; im Fall des Rücktritts wird die Gegenleistung unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.


§ 3. Preise, Liefer- und Versandkosten

  1. Die in den Angeboten angeführten Preise sind ausnahmslos Endpreise - d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern.
  2. Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise ohne Verpackung, Fracht, Porto und - sofern der Kunde Unternehmer ist - Versicherung. Bei der Versendung der Artikel fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an.
  3. JVP ist gegenüber Unternehmern berechtigt, den Preis der Ware oder der Dienstleistung angemessen zu erhöhen, wenn seit Vertragsschluss Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Kostensteigerung bei der zu beschaffenden Ware auftreten; dies gilt auch bei der Erhöhung des Umsatzsteuersatzes. Im Falle des Satzes 1 ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn seit Vertragsschluss eine Preissteigerung von mehr als 5% pro Jahr geltend gemacht wird.
  4. Der Kunde versichert, die richtige und vollständige Lieferanschrift angegeben zu haben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen - etwa erneut anfallende Versandkosten -, so hat der Kunde diese zu ersetzen, wenn er dies zu vertreten hat.
  5. Bei Ausübung des Widerrufsrechts nach § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Kunde die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.


§ 4. Zahlungsmethoden und -bedingungen

  1. Es gelten die im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot aufgeführten Zahlungsmethoden. Grundsätzlich bietet JVP Vorauskasse, Rechnung oder Bankeinzug/Lastschrift an. Sofern sich aus der Rechnungsstellung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) mit Erhalt der Ware und der Rechnung zur Zahlung fällig.
  2. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet; für Verbraucher gilt dies nur, wenn sie hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen worden sind.
  3. Ist der Kunde Unternehmer, ist JVP berechtigt, vom in Verzug geratenen Kunden Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
  4. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 5. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung bleibt sämtliche Ware unser Eigentum.
  2. Soweit der Kunde Unternehmer ist, darf er die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes verarbeiten und veräußern, bzw. zur Erbringung einer Lieferung und Leistung verbrauchen. Für den Fall der Veräußerung oder des Verbrauches zur Erbringung einer Lieferung und Leistung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Kunde bereits im Voraus seine Entgeltforderungen aus der Weiterveräußerung oder der Erbringung der Lieferung und Leistung gegenüber den Endabnehmern an JVP abtritt, welche die Abtretung schon jetzt annimmt.


§ 6. Liefer- und Versandbedingungen

  1. Die Lieferung der Artikel erfolgt, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist, auf dem Versandwege und nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Teillieferungen sind nur zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind oder der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat. Unzumutbar sind etwa Teillieferungen eines einheitlichen Kaufgegenstandes. Teillieferungen haben keinen Einfluss auf die Rechte des Kunden aufgrund von Leistungsstörungen.
  3. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, im Fall des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über.
  4. Im Falle der Nichteinhaltung von Lieferfristen aufgrund vorübergehender Leistungshindernisse, die auf höhere Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) oder auf ähnliche Ereignisse (z.B. Streik oder Aussperrung) zurückzuführen sind, verlängern sich die Fristen um einen dem Leistungshindernis entsprechenden Zeitraum.
  5. Sofern JVP die Nichteinhaltung von vertraglich vereinbarten Fristen und Terminen fahrlässig verursacht hat, ist der Anspruch des Kunden, der Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, auf Verzugsschaden auf eine Entschädigung von 6% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen beschränkt.


§ 7. Ergänzungslieferungen

  1. Bei der Bestellung einer Loseblattsammlung oder eines ähnlichen Grundwerks kann der Kunde ein Abonnement erklären, demnach er sich zum fortlaufenden Bezug der werkseitig erscheinenden Ergänzungslieferungen verpflichtet. In der Regel erfolgen Ergänzungslieferungen ein- bis zweimal, höchstens dreimal im Kalenderjahr.
  2. Der Preis der einzelnen Ergänzungslieferungen wird den Preisrahmen, auf den JVP im Rahmen des Angebots für das Grundwerk ausdrücklich hinweist, grundsätzlich nicht überschreiten. Die Bestimmung des Preises der einzelnen Lieferung erfolgt durch JVP nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Marktüblichkeit.
  3. Wenn JVP eine Ergänzungslieferung nur zu einem über dem Preisrahmen liegenden Betrag oder nach bereits drei in einem Kalenderjahr erschienenen Lieferungen zusätzlich zur Verfügung stellen kann, wird dem Kunden diese Lieferung unverbindlich durch JVP angeboten; der Kunde ist insoweit nicht zum Bezug und JVP nicht zur Lieferung verpflichtet. Erklärt der Kunde sich mit dem Bezug dieser Lieferung einverstanden, wird die obere Grenze des Preisrahmens durch die Höhe des Betrags für diese Lieferung bzw. die Anzahl der möglichen Lieferungen pro Jahr zwischen den Parteien neu bestimmt.
  4. Eine Kündigung ist jederzeit per Textform ohne Einhaltung einer Frist möglich, jedoch nicht rückwirkend für eine Ergänzungslieferung, die dem Kunden bereits übergeben worden ist.


§ 8. Transportschäden

  1. Durch die folgenden Regelungen zu Transportschäden werden Rechte der Verbraucher, insbesondere wegen Mängelhaftung, nicht eingeschränkt.
  2. Lieferungen sind im Beisein des Zustellers zu prüfen. Im Fall von äußerlich erkennbaren Transportschäden ist der Kunde verpflichtet, diese auf den Versandpapieren zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen; die Verpackung ist aufzubewahren.
  3. Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies JVP möglichst innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung, zumindest aber binnen 7 Tagen nach Ablieferung dem Transportunternehmen anzuzeigen, um so sicherzustellen, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden.
  4. Der Kunde wird JVP nach besten Kräften unterstützen, soweit JVP diese Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. einer Transportversicherung geltend macht.


§ 9. Mängelhaftung und Garantie

  1. Die Mängelansprüche gegen JVP sind zunächst auf ein Recht auf Nacherfüllung beschränkt, dem Kunden bleibt jedoch das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten; Ansprüche auf Schadenersatz bleiben davon unberührt.
  2. Gegenüber Unternehmern leistet JVP für Mängel der Kaufsache zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  3. Offensichtliche Mängel sind durch Unternehmer innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich gegenüber JVP anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.


§ 10. Haftung

  1. JVP haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von JVP oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von JVP beruhen. Des Weiteren haftet JVP für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von JVP oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von JVP beruhen. Darüber hinaus haftet JVP uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, bei Beschaffenheitsgarantien oder in Fällen von Arglist.
  2. Außerhalb der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet JVP für die Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). In diesem Falle beschränkt sich die Haftung jedoch zum einen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Ferner ist die Haftung ebenfalls für mittelbare oder Folgeschäden ausgeschlossen, sofern diese nicht vorhersehbar sind.
  3. Für die leicht fahrlässige Verletzung sonstiger Vertragspflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet JVP gegenüber Unternehmern nicht. Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich die Haftung in diesen Fällen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wobei keine Haftung für nicht vorhersehbare mittelbare oder Folgeschäden besteht.


§ 11. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von JVP. Dasselbe gilt hinsichtlich des Gerichtsstands, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

 

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