Barcode-Mahnbescheidsantrag ab 01.12.2008
Moderne Formen der Antragstellung in der Praxis.
Spätestens mit der Nutzungsverpflichtung für Rechtsanwälte und registrierten Inkassodienstleistern zum 01.12.08 halten moderne Formen der Antragstellung. Eingang in die gesamte Praxis.
Aber auch für jeden anderen Antragsteller bietet der Barcodeantrag eine neue kostengünstige Antragsmöglichkeit.
Unter http://www.online-mahnantrag.de kann der Antrag herunter geladen, ausgefüllt und nach einer Schlusskontrolle ausgedruckt werden.
Für eine evtl. online Übermittlung wird neben der grundlegenden Hard- und Softwarekomponenten eine eigene Signaturkarte (z.B. Deutsche Post Signtrust www.s.-trust.de und ein Kartenlesegerät sowie das Programm JAVA Web Startdas über www.egvp.de herunter geladen werden kann.
Anträge von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern wären ab 01.12.08 zurückzuweisen, so dass ein verspätet eingegangener Mahnantrag zum Jahresende zur Verjährung des Anspruchs führen kann.- Zuständiges Gericht: Bundesgesetzt
- Gesetzesblatt: 2. JuModG, BR-Drucksache 550/06
- Beschlussdatum: 01.12.08
- Fundstelle: FMP
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