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15.02.2012

BJM: Deutsche Alernative zur britischen LLP

Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.

 

Autor: JVP | JVP / Hr. Reg. Dir. a.D. Werner Schaller

Der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung wurde vom BJM an Länder und Verbände versand.

In Zukunft gibt es eine deutsche Alternative zur britischen LLP:

Die Limited Liability Partnership (LLP) ist eine Rechtsform der Personengesellschaften nach britischem/amerikanischem Recht, die in den letzten Jahren dazu führte, dass deutsche Firmen in Großbritannien eine LLP gründeten. Ausschlaggebend waren vor allem Haftungsansprüche Dritter.

Das neue Gesetz macht die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ( PartG mbB ) möglich.

Die neue Gesellschaftsform passt besser zum teamorientierten Arbeitsstil großer Kanzleien. Bei größeren Kanzleien gab es bisher einen Trend zur britischen Limited Liability Partnership (LLP), da deutsches Gesellschaftsrecht für deren spezifischen Anforderungen keine passende Lösung bot.

Mandanten werden mit einer Haftpflichtversicherung geschützt, wenn die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt wird. Für eine Anwaltspartnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung ist eine Mindestversicherungssumme von 2,5 Millionen Euro vorgesehen. Die Haftungssumme wird in das Partnerschaftsregister eingetragen.

Die Möglichkeit der Beschränkung der Haftung von Rechts- und Patentanwälten durch vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB) wird der bereits geltenden Rechtslage bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern angeglichen. Künftig soll auch Anwälten eine vertragliche Beschränkung ihrer Haftung durch AGB auf grobe Fahrlässigkeit möglich sein.



  • Beschlussdatum: 15.02.12
  • Art: Beschluss
  • Fundstelle: Pressestelle des BJM

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