04.12.2008
Die GbR darf ins Grundbuch eingetragen werden. Was bedeutet die Entscheidung für Immobilienbesitzer?
Mit dieser Entscheidung des BGH kommt auf die Grundbuchämter Arbeit zu.
Mit dieser Entscheidung des BGH kommt auf die Grundbuchämter Arbeit zu. Bisher mussten die einzelnen Gesellschaft mit dem Zusatz in Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen werden.
Künftigist es ausreichend, wenn die Gesellschaft, ohne deren Gesellschaftereingetragen ist. Änderungen bei den Gesellschafter ziehen keine Grundbuchberichtigungen mehr nach sich.
- Zuständiges Gericht: BGH
- Beschlussdatum: 04.12.08
- Aktenzeichen: VZB 74/08
© Copyright by JVP