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13.11.2012

Die Mini-Genossenschaft kommt

Kommt nach der UG als “Mini-GmbH” jetzt die “Mini-Genossenschaft”? Der Deutschen Bundestages hat sich für Erleichterungen für kleine Genossenschaften, z.B. eine kleine Dorfladen e.G., ausgesprochen. Kleine Genossenschaften sollten möglichst von der kostenträchtigen Prüfungspflicht durch Genossenschaftsverbände befreit werden.

 

Autor: JVP | JVP / Hr. Reg. Dir. a.D. Werner Schaller

Genossenschaften sollen für Gründer attraktiver werden. Ein Gesetzentwurf steht vor der Ressortabstimmung.
Ob in der Landwirtschaft, bei Dienstleistungen im Gesundheitswesen oder der IT, für Stromerzeugung durch erneuerbare
Energien oder bei Einzelhandel, in  Deutschland haben Genossenschaften Zulauf.      Die bisherige Rechtsform ist vor allem für kleine Unternehmen und Existenzgründer meist zu aufwendig und teuer. Das soll sich nun ändern. "Wir möchten es Kleinstunternehmen erleichtern, sich in der Rechtsform der Genossenschaft zu gründen". Künftig soll es demnach eine neue Variante geben.  Als schwierig für ganz kleine Unternehmen gestalten sich das Gründungsprozedere einer Genossenschaft und anschließende Pflichten. Notwendig ist der Eintritt in einen Prüfungsverband, verbunden mit regelmäßigen Mitgliedsbeiträgen und Kosten für vorgeschriebene Pflichtprüfungen. Wer wenig Gewinn erzielt, ist hier schnell finanziell überfordert. Viele weichen darum auf nicht prüfungspflichtige Rechtsformen aus: die GmbH oder den eingetragenen Verein. In Zukunft soll es nach dem Vorbild der Mini-GmbH, die ohne Einhaltung des Mindeststammkapitals gegründet werden kann, nun auch eine Mini-Genossenschaft geben. Im Juristendeutsch:

Kooperativgesellschaft haftungsbeschränkt.
Ein Unternehmen, das bestimmte Größenmerkmale nicht überschreitet, würde nach dem Gesetzentwurf von der Pflichtprüfung und - mitgliedschaft befreit. Als Schutz für die Mitglieder müssen zudem bestimmte Regeln eingehalten werden. So darf die Satzung keine Nachschusspflicht festschreiben. Eine Vertreterversammlung ist ebenfalls nicht zulässig. Wächst das Kleinstunternehmen zu einer normalen Genossenschaft heran, werden also wiederholt bestimmte Kennzahlen überschritten, muss ein Wechsel hin zur gängigen Kooperative erfolgen.


  • Beschlussdatum: 13.11.12
  • Art: Pressebericht
  • Fundstelle: Pressestellte der Bundesregierung

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