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02.07.2009

Erbrechtsreform

Hier die wesentlichen Änderungen.

"Reform des Erb- und Verjährungsrechts"
Inkrafttreten zum 1. Januar 2010

Hier die wesentlichen Änderungen:

Ein Pflichtteilsberechtigter, der als Erbe eingesetzt, aber durch Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, Vermächtnisse etc. belastet wurde, soll künftig unabhängig von der Höhe des ihm Zugewandten das Wahlrecht haben:

  • ob er den zugewandten Erbteil (mit allen Belastungen) annimmt oder
  • seinen Erbteil ausschlägt und den Pflichtteil verlangt (§ 2306 Abs. 1 BGB n.F.)
  • (Streichung des bisherigen § 2306 Abs. 1 S. 1 BGB)


  • Gesetzesblatt: BGBl. 2009 I 3142
  • Beschlussdatum: 02.07.09
  • Fundstelle: BGBl. 2009 I 3142

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