02.07.2009
Erbrechtsreform
Hier die wesentlichen Änderungen.
"Reform des Erb- und Verjährungsrechts"
Inkrafttreten zum 1. Januar 2010
Hier die wesentlichen Änderungen:
Ein Pflichtteilsberechtigter, der als Erbe eingesetzt, aber durch Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, Vermächtnisse etc. belastet wurde, soll künftig unabhängig von der Höhe des ihm Zugewandten das Wahlrecht haben:
- ob er den zugewandten Erbteil (mit allen Belastungen) annimmt oder
- seinen Erbteil ausschlägt und den Pflichtteil verlangt (§ 2306 Abs. 1 BGB n.F.)
- (Streichung des bisherigen § 2306 Abs. 1 S. 1 BGB)
- Gesetzesblatt: BGBl. 2009 I 3142
- Beschlussdatum: 02.07.09
- Fundstelle: BGBl. 2009 I 3142
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