30.08.2019
EuGH Entscheidung zum Like-Button bei Facebook
Zu Lehrbuch 1 zu Nr. 10.3.
Autor: JVP | Hr. Reg. Dir. a.D. Werner Schaller
Der "Like"-Button von Facebook überträgt beim Laden der Seite die IP-Adresse, die Webbrowser-Kennung sowie Datum und Zeit des Aufrufs, auch ohne dass der Knopf angeklickt wird oder der Nutzer einen Facebook-Account hat. Damit werden ohne Wissen der Nutzer Daten für weitere Zwecke gesammelt. Mit der Entscheidung des EuGH muss der Nutzer künftige eigens Zustimmen, ob er dies möchte.
- Zuständiges Gericht: EuGH
- Beschlussdatum: 29.07.2019
- Fundstelle: Pressestelle
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