21.07.2010
Gleichstellung nichtehelicher Kinder im Erbrecht
In Zukunft werden alle nichtehelichen Kinder gesetzliche Erben ihrer Väter.
In Zukunft werden alle nichtehelichen Kinder gesetzliche Erben ihrer Väter - auch solche, die vor dem 01.07.1949 geboren sind. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Die Ungleichbehandlung sah der EGMR als nicht gerechtfertigt an und forderte daher die Gesetzgebung zum Handeln auf.
- Beschlussdatum: 21.07.10
- Art: 4
- Fundstelle: Pressemitteilung des BJM vom 21.07.2010
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