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06.12.2021

Lehrbuch 1 OrdNr. 11.1 Vertragsverletzungsverfahren des Europarats im Falle des in türkischer Haft ohne Gerichtsverfahren einsitzenden Kavala.

Der Europarat greift zu einem selten genutzten Mittel: Er leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei ein, weil sie den Kulturförderer Kavala nicht freilässt.

 

Autor: JVP | Werner Schaller

Das sogenannte Ministerkomitee mit Vertretern der 47 Mitgliedstaaten stimmte für das Verfahren, wie das Gremium mitteilte. Wer die Gerichtsurteile nicht umsetzt, kann nicht Mitglied des Europarats sein.

Hintergrund des Verfahrens ist die fortgesetzte Weigerung Ankaras, Kavala aus der Haft zu entlassen. Das Gericht des Europarats, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), hatte schon vor rund zwei Jahren die Freilassung des Menschenrechtsaktivisten angeordnet und die Haft als politisch motiviert eingestuft. Als Mitgliedsland des Europarats ist die Türkei verpflichtet, sich an Urteile des Gerichts zu halten.

Der Europarat mit Sitz in Straßburg wacht über die Einhaltung der Menschenrechte und ist keine EU-Institution. Die Türkei ist seit 1950 Mitglied und hat mehr als 3500 Entscheidungen des EGMR umgesetzt.


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