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29.09.2021

Lehrbuch 1 Wie ist der Weg von den Wahlen am 26.9.2021 zur neuen Bundesregierung?

Nachdem keine Partei die Mehrheit geschafft hat, müssen sich Koalitionen mit mehreren Parteien bilden. Diese Koalitionsverträge können sich über Wochen und Monate hinziehen.

 

Autor: JVP | Werner Schaller

Was geschieht, wenn sich die Parteien nicht einigen können und keine Regierung bilden können?

  1. Die Amtszeit von Kanzlerin und Regierung endet mit Zusammentritt des neuen Bundestags, Art. 39 Abs. 1 GG. Das GG schreibt vor, dass der neue Bundestag spätestens am 30 Tag nach der Wahl zusammen kommen muss, Art. 39 Abs. 2 GG.
  2. Kommt die Wahl eines Bundeskanzlers*in nicht zustande, bleibt die bisherige Regierung und die Bundeskanzlerin geschäftsführend im Amt, bis eine neue Regierung mit Bundeskanzler*in entsteht.
  3. Der Handlungsspielraum der geschäftsführenden Regierung ist sehr eng. Neue Gesetzesvorlagen liegen auf Eis. Problematisch wird es, wenn der Bundeshaushalt verabschiedet werden muss.
  4. Wenn keine Koalition zustande kommt, könnte es Neuwahlen geben, wenn der Bundespräsident den Bundestag nach drei erfolglosen Wahlgängen zu einem neuen Kanzler*in auflösen würde, Art. 63 Abs. 4 GG.
  5. Die letzte Alternative wäre eine Minderheitsregierung, die aber leicht zu Instabilität würden könnte.


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