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05.07.2012

Mehr Rechte für biologische Väter

Das Kabinett legt einen Entwurf vor: (Fast) jeder Vater soll Kontakt zum Kind haben, auch dann, wenn die leibliche Mutter widerspricht.

 

Autor: JVP | JVP / Hr. Reg. Dir. a.D. Werner Schaller

BERLIN. Für leibliche Väter, die ihre Kinder gerne sehen würden, aber nicht dürfen, ist diese Entscheidung ein wichtiger
Fortschritt. Das Bundeskabinett verständigte sich gestern auf einen neuen Gesetzentwurf, über den nun der Bundestag entscheiden muss. Inhalt dieser Gesetzesvorlage: Väter, denen bisher der Kontakt zu ihrem leiblichen Kind untersagt wurde und die nicht mit der Mutter zusammenleben, sollen ein Umgangsrecht erhalten.  Biologische Väter sind im deutschen Recht bisher nämlich nicht vorgesehen. Sie haben nach der derzeitigen Rechtslage in Deutschland keine Chance, ihr Kind zu sehen, wenn die Mutter und der rechtliche Vater ihr Veto einlegen. Das soll sich jetzt ändern. Auch wenn der biologische Vater noch keinen Kontakt  zu seinem Kind aufgebaut hat, soll er nun ein Umgangsrecht erhalten. Deutschland musste aufgrund einer Entscheidung des Europäische Gerichtshof reagieren. Voraussetzung für die neuen Rechte von biologischen Vätern muss aber sein, dass der
Kontakt dem Kind gut tue - der Vater muss beweisen, dass er die Verantwortung für seinen Nachwuchs übernehmen will.


  • Beschlussdatum: 04.07.12
  • Art: Pressebericht
  • Fundstelle: Deutscher Bundesregierung

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