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27.05.2011

Mieter müssen sich an Energiesparmaßnahmen beteiligen

Mieter können an den Kosten energiebedingter Gebäudesanierungen beteiligt werden.

Ein Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sieht vor, dass Mieter an den Kosten energiebedingter Gebäudesanierungen beteiligt werden können. Bundeskanzlerin Merkel will konsequenter gegen Mietnomaden vorgehen.

Energetische Modernisierung könnte dem Mieter künftig mehr Duldsamkeit abverlangen

Wenn Vermieter ein Gebäude zur Energieeinsparung sanieren, können sie die Kosten auf die Miete umlegen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor, der dieser Zeitung vorliegt. Verschärft werden auch die Duldungspflichten bei einer „energetischen Modernisierung“. So können Wohnungsmieter nichts dagegen unternehmen, wenn der Immobilieneigner etwa von einer Ölheizung auf Wärmeerzeugung mit Holzpellets umstellt oder wenn er eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung installiert.

Zudem können die Mieter drei Monate lang ihre Miete nicht mindern, wenn etwa die Dämmung der Außenfassade mit Baulärm verbunden ist. Auch können sie die Bauarbeiten nicht mehr verzögern, indem sie behaupten, eine Umlage der Kosten auf sie sei wirtschaftlich nicht zumutbar. Derartige Härtefälle werden künftig erst dann geprüft, wenn der Vermieter nach Abschluss der Maßnahmen die Miete erhöht.


  • Gesetzesblatt: Entwurf der Bundesregierung
  • Beschlussdatum: 27.05.11

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