Mutter muss Vater von außerehelichem Kind nennen
Geklagt hat ein Mann, der davon ausging, dass er mit seiner Lebensgefährtin ein Kind gezeugt hatte. Er hatte bis zum Frühsommer 2006 mit einer Frau zusammengelebt. Etwa sechs Monate nach der endgültigen Trennung bekam sie ein Kind, das nach ihrer Aussage von dem früheren Partner stammte. Auf ihre Initiative hin erkannte der frühere Lebenspartner die Vaterschaft noch vor Geburt des Sohnes an. Er zahlte auch rund 4.500 Euro für die Erstausstattung sowie Kindes- und Betreuungsunterhalt. Gut ein Jahr später stellte sich durch ein Vaterschaftsgutachten heraus, dass der ehemalige Lebenspartner als Erzeuger ausschied.
Er will nun vom biologischen Kindesvater sein Geld zurück, kennt aber dessen Name nicht. Die Kindesmutter bekommt zwar Alimente von einem Mann, dessen Name hat sie bisher aber nicht genannt. Auch ein Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft wurde nicht von ihr beantragt.
Frau kann sich nicht auf Schutz der Privatsphäre berufen
- Zuständiges Gericht: BGH
- Beschlussdatum: 09.11.11
- Art: Urteil
- Aktenzeichen: XII ZR 136/09
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