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01.11.2021

Staatsrecht: Angst vor dem Polexit: Aushöhlung von Demokratie und Gewaltenteilung? Wie der Streit zwischen Polen und der EU eskaliert

Die EU-Kommission will Zwangsgelder gegen Polen verhängen, weil die nationalkonservative Regierung weiter an ihrer umstrittenen Disziplinarkammer, einer Richteraufsichtsbehörde, festhält.

Im Streit um die polnischen Justizreformen hat die EU-Kommission eine härtere Gangart eingeschlagen. Die Kommission hat beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) beantragt, finanzielle Sanktionen gegen den EU-Mitgliedsstaat zu verhängen, sollte die umstrittene Disziplinarkammer in Polen nicht wie von den EU-Richtern verfügt ihre Arbeit einstellen.

Die Luxemburger Richter hatten bereits Mitte Juli in einem Urteil festgestellt, dass das 2018 von der nationalkonservativen Regierung eingesetzte Justizgremium nicht mit dem EU-Recht vereinbar sei. Die Disziplinarkammer ist befugt, Immunitätsverfahren gegen Richter und Staatsanwälte zu eröffnen und sie zu suspendieren. Nach Ansicht des EuGH wird dadurch politische Kontrolle ausgeübt und die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet.

Nachdem ein Ultimatum aus Brüssel Mitte August abgelaufen war, will die EU-Kommission deshalb nun die Umsetzung des Urteils erzwingen, im Raum stehen tägliche Strafgelder in sechsstelliger Höhe.

Vorgesehen sind auch Fördermittel zu kürzen oder zu streichen, wenn die Gefahr besteht, die Gelder könnten missbräuchlich verwendet werden. Darüber hinaus ist das Einfrieren von Geldern aus dem Corona-Rettungs-fonds möglich.

Das zumindest theoretisch wirksamste Mittel wäre das Verfahren nach Art.  7 der EU-Verträge. Denn an dessen Ende könnte der Verlust des Stimmrechts im Rat der Mitgliederstaaten oder im Europäischen Rat stehen. Eine Art indirekter Rauswurf.

 


  • Zuständige Pressestelle: Europäische Union

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