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08.09.2011

Verbeamtete Lehrer dürfen streiken

Sofern sie keine hoheitliche Aufgaben erfüllen.

Verbeamtete Lehrer dürfen streiken, sofern sie keine hoheitliche Aufgaben erfüllen. Das hat das Verwaltungsgericht Kassel entschieden.

Geklagt hatten zwei Lehrer, die sich im November 2009 an einem Gewerkschaftsstreik beteiligt hatten. Sie waren dem Dienst 3 Stunden lang fern geblieben. Wegen Verstoßes gegen die Dienstpflicht erhielten sie vom Schulleiter eine Missbilligung.

Die Disziplinarkammer kam ohne mündliche Verhandlung zum Ergebnis, dass das Streikverbot nicht für alle Beamten gelte. Nur hoheitlich tätige Beamte seien davon betroffen.

Gegen die Entscheidung wurde Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen.


  • Zuständiges Gericht: Verwaltungsgericht Kassel
  • Beschlussdatum: 08.09.11
  • Aktenzeichen: 28 K574/10, KS D 28 K 1208/10, KS D

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