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24.07.2020

Volksbegehren 6 Jahre Mietenstopp vom BayVGH abgelehnt

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 16. Juli 2020 (Vf. 32-IX-20) das Volksbegehren "#6 Jahre Mietenstopp" seinerseits gestoppt. Die Initiatoren des Begehrens wollten für sechs Jahre in angespannten bayerischen Wohnungsmärkten im Vergleich zu den Mieterhöhungsvorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) des Bundes verschärfte Regelungen einführen. So sah der Gesetzentwurf für Bestandsmietverträge einen weitgehenden Mietenstopp vor.


Autor: Schaller
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 16. Juli 2020 (Vf. 32-IX-20) das Volksbegehren "#6 Jahre Mietenstopp" seinerseits gestoppt. Die Initiatoren des Begehrens wollten für sechs Jahre in angespannten bayerischen Wohnungsmärkten im Vergleich zu den Mieterhöhungsvorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) des Bundes verschärfte Regelungen einführen. So sah der Gesetzentwurf für Bestandsmietverträge einen weitgehenden Mietenstopp vor.

Aus Sicht des Verfassungsgerichts fehlt

dem Freistaat aber schon die Gesetzgebungskompetenz.

Die Regelungen des

Bundes stellen eine erschöpfende Ausgestaltung

des sozialen Mieterschutzes

dar. Sie lassen den Ländern keinen

Spielraum für weitere Beschränkungen

der Miethöhe. Folgerichtig darf auch

kein Volksbegehren ein entsprechendes

Landesgesetz anstreben.