Volksbegehren 6 Jahre Mietenstopp vom BayVGH abgelehnt
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 16. Juli 2020 (Vf. 32-IX-20) das Volksbegehren "#6 Jahre Mietenstopp" seinerseits gestoppt. Die Initiatoren des Begehrens wollten für sechs Jahre in angespannten bayerischen Wohnungsmärkten im Vergleich zu den Mieterhöhungsvorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) des Bundes verschärfte Regelungen einführen. So sah der Gesetzentwurf für Bestandsmietverträge einen weitgehenden Mietenstopp vor.
Autor: Schaller
Aus Sicht des Verfassungsgerichts fehlt
dem Freistaat aber schon die Gesetzgebungskompetenz.
Die Regelungen des
Bundes stellen eine erschöpfende Ausgestaltung
des sozialen Mieterschutzes
dar. Sie lassen den Ländern keinen
Spielraum für weitere Beschränkungen
der Miethöhe. Folgerichtig darf auch
kein Volksbegehren ein entsprechendes
Landesgesetz anstreben.