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27.05.2011

Vormundschaftsrecht

Änderungen des Vormundschaftsrechts gebilligt.

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am Freitag die von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagenen Änderungen des Vormundschaftsrechts gebilligt. Kern des Gesetzes ist die Stärkung des persönlichen Kontaktes zwischen Vormund und Mündel. Ein Amtsvormund soll künftig höchstens 50 Mündel betreuen - und nicht mehr wie bislang bis zu 240 Kinder. Ferner soll der Vormund in der Regel jeden Monat persönlichen Kontakt mit dem Schützling aufnehmen, um diesen persönlich zu fördern und dessen Erziehung zu gewährleisten. Auch die Aufsichtspflichten des Gerichts und die Berichtspflichten des Vormundes werden ausgeweitet.


  • Beschlussdatum: 27.05.11

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