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18.06.2018

ZPO Bundestag beschließt Musterfestellunsklage (MFK). Verbraucher können künftig gemeinsam Schadensersatz von Firmen einfordern

Mit der MFK sollen Verbraucher künftig Schadensersatzansprüche gegen Konzerne leichter durchsetzen können. In Musterprozessen sollen strittige Fragen generell geklärt werden. Danach müssten Verbraucher ihre konkreten Ansprüche in einem Folgeprozess geltend machen. Den Musterprozess sollen Verbraucherschutzverbände führen.Voraussetzung für eine solche Klage ist, dass eine gewisse Zahl von Menschen betroffen ist. In einem ersten Schritt muss der klagende Verband die Fälle von zehn Betroffenen ausführlich aufarbeiten und auf dieser Basis eine Klage bei Gericht einreichen. In einem zweiten Schritt müssen sich innerhalb von zwei Monaten insgesamt 50 Betroffene bei einem Klageregister anmelden. Wird diese Schwelle nicht erreicht, ist keine Musterfeststellungsklage möglich. Klagebefugt sollen nur bestimmte Verbraucherschutzverbände sein.

 

Autor: JVP | JVP / Hr. Reg. Dir. a.D. Werner Schaller


  • Art: Pressebericht

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