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29.08.2021

Zu Lehrbuch 1 Nr. 6.2.2. Wie der Bundestag verkleinert werden soll?

Das Problem bisher: Das Bundeswahlgesetz sieht 598 Abgeordnete vor. Erhält eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate, als ihr eigentlich über die zweite Stimme zustehen, kommt es zu Überhangmandaten. Diese werden durch Sitze der anderen Parteien ausgeglichen. Das soll sicherstellen, dass zwar jeder über die Erststimmen direkt gewählte Abgeordnete im Bundestag sitzt, aber das Kräfteverhältnis bei den Zweitstimmen – mit denen man eine Partei wählt – trotzdem stimmt. Daher ist das Parlament derzeit auf 709 Abgeordnete angewachsen. Ein Anwachsen der Abgeordnete auf 800 nach den Wahlen im Sept. 2021 würde dem Steuerzahler mehr als eine Milliarde Euro kosten.

 

Autor: JVP | Werner Schaller

Die Reform soll in zwei Schritten erfolgen.

  1. Schritt zu den Wahlen 2021

Für die Bundestagswahl am 26. September 2021 soll es bei der Zahl von 299 Wahlkreisen bleiben. Überhangmandate, die entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate bekommt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, sollen mit Listenplätzen der Partei in anderen Ländern teilweise verrechnet werden und zwar so, dass drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate für diese ausgeglichen werden.

        2.Schritt ab 1. Jan. 2024

Die Verringerung der Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 ist ebenfalls vorgesehen, tritt aber erst am 1. Januar 2024 in Kraft.

Außerdem werden bei Überhangmandaten einer Partei Listensitze der Partei in anderen Bundesländern zu knapp der Hälfte zur Kompensation von Überhangmandaten gestrichen. Das Gesetz wurde im Oktober 2020 von Bundestag beschlossen und trat am 19. November 2020 in Kraft.

 


  • Zuständige Pressestelle: Zusammenfassung Pressemitteilung Deutscher Bundestag

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