Juristischer Verlag Pegnitz 09241 / 8091-0
Bestellung per Fax

Hier Bestellscheine als PDF herunterladen und per FAX bestellen.

Per Fax an:
09241 / 8091-21

So erreichen Sie uns:

Mo. bis Do.: 08:00 – 17:00 Uhr
Fr: 08.00 – 12.00 Uhr

05.05.2020

zu Lehrbuch 1 Nr. 6.6.5.3 Seite 136

Das Bundesverfassungsgericht hat die Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank gerügt. Künftig werden Regierung und Parlamente wieder mitreden dürfen – und müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat heute morgen das Staatsanleihe-Ankaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) aus dem Jahr 2015 für teilweise verfassungswidrig erklärt. Mit diesem milliardenschwerem Kaufprogramm wollte die EZB eine drohende Deflation bekämpfen und die Wirtschaft ankurbeln. Im Mai 2010 begann die EZB mit dem Kauf von Staatsanleihen über den Sekundärmarkt. Der Kauf konzentriere sich auf die Staaten wie Griechenland, Portugal und Italien. Milliardenbeträge flossen am Deutschen Bundestag vorbei. Das deutsche Verfassungsgericht hat das schon einmal gerügt: In Deutschland liegt das Haushaltsrecht beim Bundestag. Niemand, auch nicht die EZB, darf über den Kopf des Parlaments hinweg in die deutsche Staatskasse greifen Das aber sei geschehen, meinten die Verfassungsrichter schon im Jahr 2017. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg fand die Sache allerdings in Ordnung, die EZB kaufte weiter. Mehrere Verfassungsbeschwerden (Gauweiler, Lucke und Henkel) hatten teilweise Erfolg.

 

Autor: JVP | Werner Schaller

Das Verfassungsgericht hat erstens geurteilt, dass der Europäische Gerichtshof nicht in die Souveränität des deutschen Parlaments hineinregieren darf, wenn es um den Haushalt geht.

Weitreichende Folgen in den nächsten Monaten

Zum zweiten verpflichtet es die Notenbank, ihre Entscheidungen den nationalen Parlamenten und Regierungen gegenüber besser zu begründen. Und drittens hat es der Bundesbank untersagt, an Beschlüssen mitzuwirken, die die Abgeordneten nicht ausreichend beraten haben.

Das wird deutliche Auswirkungen auf die nächsten Wochen und Monate haben. Unmittelbar nach der Entscheidung fiel der Kurs des Euro gegenüber dem Dollar deutlich, die Anleger begannen außerdem, deutsche und italienische Staatsanleihen zu verkaufen.

Denn eigentlich verlassen sich in der gegenwärtigen Krise alle darauf, dass die EZB gemeinsam mit den Regierungen so viel Geld in den Markt pumpt, dass die Wirtschaft wieder anspringen kann. 750 Milliarden Euro, wenn es nötig ist, noch mehr, will die Europäische Zentralbank dafür bis zum Jahresende ausgeben.

Würde die EZB allerdings jetzt keine Staatsanleihen mehr kaufen, würde sich womöglich mittelfristig niemand mehr finden, der sie nimmt. Die Zinsen könnten in die Höhe schießen, einzelne Länder wie Italien müssten womöglich den Staatsbankrott erklären. Damit wäre die gemeinsame Währung am Ende. Deshalb ist man sich ziemlich sicher, dass es schon ausreichende Begründungen für die Verhältnismäßigkeit der Anleihenkäufe geben wird.

Das Verfassungsgericht formuliert entsprechend vorsichtig, dass die EZB innerhalb der kommenden drei Monate einen Vorschlag zum weiteren Verfahren machen soll. Ein Vierteljahr lang soll auch die Bundesbank im EZB-Rat noch zustimmen dürfen, wenn Staatsanleihen gekauft werden sollen.

Denn das ist das Schwierigste am Urteil von diesem Vormittag. Es richtet sich weniger gegen die Notenbank an sich, als gegen die Verzagtheit der Regierungen und Parlamente in der Eurozone. Die haben in der Vergangenheit nur zu gern die EZB machen lassen, weil sie selbst nicht handlungsfähig oder handlungswillig waren.


  • Zuständiges Gericht: BVerfG
  • Beschlussdatum: 05.05.2020
  • Aktenzeichen: 2BvR 859/15 u.a.
  • Fundstelle: Pressestelle
  • Zuständige Pressestelle: Pressestelle

© Copyright by JVP / Werner Schaller