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30.04.2020

Zu Lehrbuch Nr. 1 Nr. 10.3 Brüssel beginnt ein Vertragsverletzungsverfahren - wegen des Gesetzes zur Disziplinierung polnischer Richter. Gegen Ungarn will die Behörde vorerst nichts unternehmen.

Im Streit um die polnische Justizreform verschärft die EU-Kommission ihr Vorgehen gegen die nationalkonservative Regierung in Warschau.

 

Autor: JVP | Werner Schaller

Wegen des jüngsten Gesetzes zur Disziplinierung von Richtern hat die Brüsseler Behörde ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land eingeleitet. Aus Sicht der EU-Behörde verstößt das Gesetz gegen EU-Recht. Es untergrabe die Unabhängigkeit polnischer Richter und stimme nicht mit dem Vorrang von EU-Recht überein. Es besteht die Gefahr, dass das Gesetzt auf den Inhalt von Gerichtsentscheidungen haben könnte. Richter aus anderen EU-Staaten müssten sich auf die Unabhängigkeit polnischer Kollegen verlassen können.

Konkret geht es um ein Gesetz, das Mitte Februar in Kraft getreten ist. Es sieht vor, dass Richter mit Geldstrafen, Herabstufung oder Entlassung rechnen müssen, wenn sie die Entscheidungskompetenz oder Legalität eines anderen Richters, einer Kammer oder eines Gerichts infrage stellen. Auch dürfen sie sich nicht politisch betätigen.

Falls Polen nicht einlenkt, könnte die Kommission das Land erneut vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Zunächst hat die polnische Regierung nun jedoch zwei Monate Zeit, schriftlich auf die Bedenken zu antworten.

Bereits 2017 leitete die EU-Kommission ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge gegen Polen ein. Damit können einem Staat bei Verstößen gegen EU-Grundrechte in letzter Konsequenz Stimmrechte entzogen werden. Das Verfahren stockt jedoch. Die Stimmrechte könnten nur mit einer einstimmigen Entscheidung entzogen werden. Die ungarische Regierung hat klargemacht, dass sie dem Schritt auf keinen Fall zustimmt.


  • Zuständige Pressestelle: EU Pressestelle

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