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29.12.2016

Wertpapierrecht

Wiedemann: Wertpapierrecht – Die Zwangsvollstreckung in Wertpapiere. Das Wechsel- und Scheckprotestverfahren. Von Dipl.-Rpfl. (FH) Reinhold Wiedemann, Geschäftsleiter des AG Memmingen a.D., 5. Aufl. 2016 Juristischer Verlag Pegnitz. Broschüre 24,- Euro. ISBN 978-3-940359-33-9

Als Lehrkraft an der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz bringt Wiedemann sein Lehrbuch auf den Stand von Januar 2016. Es handelt sich hierbei um eine schwierige Rechtsmaterie, zumal Vollstreckungen in Wertpapiere in der Praxis sehr selten vorkommen. Daher ist es um- so wertvoller, eine komplette und ausführliche Zusammenstellung hierzu in den Händen halten zu können.

Der Autor geht intensiv auf die Besonderheiten der Wertpapiere ein. Es handelt sich immerhin um eine Urkunde mit der auch ein verbrieftes Recht verknüpft ist und bei der stets die Vorlage des Papiers erforderlich ist. Heute erhält der Gläubiger allerdings nur noch über die Vermögensauskunft von Wertpapieren Kenntnis, sind doch diese zumeist in Sammelverwahrung. Zu ergänzen wäre auch noch die Kenntnis durch die Drittauskunft gem. § 802 l ZPO, bei der zumindest depotführende Stellen und Depotkonten ermittelt werden können.

Die Materie ist auch deswegen schwierig, weil die Definition von Wertpapieren aus dem bürgerlichen und Vollstreckungsrecht einerseits und dem Kapitalmarktrecht andererseits unterschiedlich ist. Wiedemann geht auch auf unechte Wertpapiere ein, wie Schuldscheine, Sparbücher, notarielle Urkunden, denen lediglich eine Legitimationsfunktion zukommt. In den kleinteilig gegliederten, sehr übersichtlichen Kapiteln wird auch auf die Verwahrung der Wertpapiere eingegangen und die einzelnen verschiedenen Typen werden untersucht. Einen eigenen Abschnitt bildet die Pfändung und Übertragung von Orderpapieren. Auch dieser Autor behandelt die GVGA wie eine gesetzliche Regelung, worauf der Rezensent als Fehler immer wieder gern hinweist. Dennoch sind die Ausführungen in der GVGA zum Erschließen dieser Rechtsmaterie durchaus hilfreich.

Instruktiv sind die Ausführungen zur Schnittstelle mit der Forderungspfändung z.B. bei Rektapapieren, dem Grundschuldbrief und dessen Wegnahme durch den Gerichtsvollzieher sowie die vielfältigen Vorschriften der §§ 821, 822, 830, 831, 846 und 847 ZPO. Viele offene Fragen werden hierbei angesprochen, tabellarische Übersichten in der Mitte des Buches erleichtern die Orientierung. Zu kurz kommt die Behandlung der verschiedentlichen Wertpapiere in der Vermögensauskunft. Hier wäre eine Anleitung wünschenswert, wie welche Papiere aufgenommen werden müssen. Das andere Hauptkapitel behandelt den Wechsel- und Scheckprotest, wobei der Scheckprotest in der Realität gar nicht mehr vorkommt, da die Vorlage durch die Bank selbst erfolgt. Beim Wechselprotest werden die Schritte und zugrunde liegenden Vorschriften einzeln beschrieben, vor allem der in der Praxis fast noch als einzig vorkommende Vorgang bei fälligen Wechseln aufgrund von Wechselabkommen der Banken. Jedoch sind auch diese über die Bank bei der LZB oder Bundesbank hinterlegten Wechsel sehr selten geworden, da dies heute zur Refinanzierung nicht mehr erforderlich ist. Man kann sich natürlich fragen, inwiefern ihr im digitalen Zeitalter der körperlichen Übertragung von Forderungen überhaupt noch eine Bewandtnis zukommt. Solange das Recht besteht, ist er Leser jedenfalls dankbar, auch spezielle Fragen wie die Feststellung der Nichtvorlage des Wechsels wegen höherer Gewalt beantwortet zu bekommen. Auf das tatsächliche Vorgehen der Protestperson und den möglichen Inhalt der Protesturkunde wird ausführlich eingegangen. Aufgrund seiner vielen Definitionen und Erklärungen ist dieses Lehrbuch vorbildlich, es baut vor allem auf der Systematik der Vorschriften auf, da es wenig Literatur und Rechtsprechung hierzu zu geben scheint. Dieses komplexe Material aufzudröseln ist eine Fleißarbeit und sehr verdienstvoll. Als Nachschlagewerk ist es daher weniger geeignet, weil man sich überhaupt erst einmal in die Materie einfinden muss. Für Gerichtsvollzieheranwärter/-innen und in der Praxis tätige Gerichtsvollzieher ist dieses Lehrbuch unbedingt empfehlenswert.

Stefan Mroß (DGVZ 12/2016)

DOWNLOAD PDF: Deutsche Gerichtsvollzieher Zeitung (DGVZ) 12/2016

Quellenlink: https://jvpegnitz.de/publikationen/gerichtsvollzieher/wertpapierrecht

Als Lehrkraft an der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz bringt Wiedemann sein Lehrbuch auf den Stand von Januar 2016. Es handelt sich hierbei um eine schwierige Rechtsmaterie, zumal Vollstreckungen in Wertpapiere in der Praxis sehr selten vorkommen. Daher ist es um- so wertvoller, eine komplette und ausführliche Zusammenstellung hierzu in den Händen halten zu können.

Der Autor geht intensiv auf die Besonderheiten der Wertpapiere ein. Es handelt sich immerhin um eine Urkunde mit der auch ein verbrieftes Recht verknüpft ist und bei der stets die Vorlage des Papiers erforderlich ist. Heute erhält der Gläubiger allerdings nur noch über die Vermögensauskunft von Wertpapieren Kenntnis, sind doch diese zumeist in Sammelverwahrung. Zu ergänzen wäre auch noch die Kenntnis durch die Drittauskunft gem. § 802 l ZPO, bei der zumindest depotführende Stellen und Depotkonten ermittelt werden können.

Die Materie ist auch deswegen schwierig, weil die Definition von Wertpapieren aus dem bürgerlichen und Vollstreckungsrecht einerseits und dem Kapitalmarktrecht andererseits unterschiedlich ist. Wiedemann geht auch auf unechte Wertpapiere ein, wie Schuldscheine, Sparbücher, notarielle Urkunden, denen lediglich eine Legitimationsfunktion zukommt. In den kleinteilig gegliederten, sehr übersichtlichen Kapiteln wird auch auf die Verwahrung der Wertpapiere eingegangen und die einzelnen verschiedenen Typen werden untersucht. Einen eigenen Abschnitt bildet die Pfändung und Übertragung von Orderpapieren. Auch dieser Autor behandelt die GVGA wie eine gesetzliche Regelung, worauf der Rezensent als Fehler immer wieder gern hinweist. Dennoch sind die Ausführungen in der GVGA zum Erschließen dieser Rechtsmaterie durchaus hilfreich.

Instruktiv sind die Ausführungen zur Schnittstelle mit der Forderungspfändung z.B. bei Rektapapieren, dem Grundschuldbrief und dessen Wegnahme durch den Gerichtsvollzieher sowie die vielfältigen Vorschriften der §§ 821, 822, 830, 831, 846 und 847 ZPO. Viele offene Fragen werden hierbei angesprochen, tabellarische Übersichten in der Mitte des Buches erleichtern die Orientierung. Zu kurz kommt die Behandlung der verschiedentlichen Wertpapiere in der Vermögensauskunft. Hier wäre eine Anleitung wünschenswert, wie welche Papiere aufgenommen werden müssen. Das andere Hauptkapitel behandelt den Wechsel- und Scheckprotest, wobei der Scheckprotest in der Realität gar nicht mehr vorkommt, da die Vorlage durch die Bank selbst erfolgt. Beim Wechselprotest werden die Schritte und zugrunde liegenden Vorschriften einzeln beschrieben, vor allem der in der Praxis fast noch als einzig vorkommende Vorgang bei fälligen Wechseln aufgrund von Wechselabkommen der Banken. Jedoch sind auch diese über die Bank bei der LZB oder Bundesbank hinterlegten Wechsel sehr selten geworden, da dies heute zur Refinanzierung nicht mehr erforderlich ist. Man kann sich natürlich fragen, inwiefern ihr im digitalen Zeitalter der körperlichen Übertragung von Forderungen überhaupt noch eine Bewandtnis zukommt. Solange das Recht besteht, ist er Leser jedenfalls dankbar, auch spezielle Fragen wie die Feststellung der Nichtvorlage des Wechsels wegen höherer Gewalt beantwortet zu bekommen. Auf das tatsächliche Vorgehen der Protestperson und den möglichen Inhalt der Protesturkunde wird ausführlich eingegangen. Aufgrund seiner vielen Definitionen und Erklärungen ist dieses Lehrbuch vorbildlich, es baut vor allem auf der Systematik der Vorschriften auf, da es wenig Literatur und Rechtsprechung hierzu zu geben scheint. Dieses komplexe Material aufzudröseln ist eine Fleißarbeit und sehr verdienstvoll. Als Nachschlagewerk ist es daher weniger geeignet, weil man sich überhaupt erst einmal in die Materie einfinden muss. Für Gerichtsvollzieheranwärter/-innen und in der Praxis tätige Gerichtsvollzieher ist dieses Lehrbuch unbedingt empfehlenswert.

Stefan Mroß (DGVZ 12/2016)

DOWNLOAD PDF: Deutsche Gerichtsvollzieher Zeitung (DGVZ) 12/2016

Quellenlink: https://jvpegnitz.de/publikationen/gerichtsvollzieher/wertpapierrecht


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